Widerrufsbelehrung (Tickets)
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z. B. Konzert-/Festival-Tickets).
Rechtsgrundlage: § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Hinweis: Das bedeutet: Festival-/Event-Tickets sind grundsätzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
Kulanz / freiwillige Regelungen
Sofern der Veranstalter im Einzelfall freiwillige Umtausch-/Stornooptionen anbietet (z. B. Ticketversicherung, Upgrade, Namensumschreibung),
werden diese im Shop/FAQ separat ausgewiesen und gelten ausschließlich im dort beschriebenen Umfang.